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Der Europabezug

Nach der deutschen Teilung in BRD und DDR 1949 entwickelten sich in West und Ost unterschiedliche Systeme. 

Bundeskanzler Konrad Adenauer band die BRD mit seiner Westintegration politisch und wirtschaftlich eng an die westliche Staatengemeinschaft. 

Dazu zählten die Gründung der europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Marshallplan und der Deutschlandvertrag, der den Beitritt der BRD zur NATO legitimierte. 

Infolgedessen berieten die westeuropäischen Außenminister auf der Konferenz von Messina darüber, die wirtschaftlichen Beziehungen zu verbessern.

Die Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und EURATOM wurden zum Grundstein für die Entwicklung der Europäischen Union. Durch die römischen Verträge wuchsen die westeuropäischen Staaten politisch und wirtschaftlich enger zusammen. Westeuropa entwickelte sich folglich zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum und Zollunion mit gemeinsamen Außenzoll. Die Lockerung innerer Handelsbeschränkungen und Schaffung überstaatlicher Institutionen wurden grundlegend für den langfristigen europäischen Integrationsprozess. Die römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.

Die römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von sechs Staaten unterzeichnet.

Ein Bestandteil war die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Sie sollte einen einheitlichen Binnenmarkt ohne Zollschranken schaffen und die Handelsbeziehungen verbessern. Mit der Einrichtung fester Institutionen wurde das Ziel verfolgt, gemeinsame Regelungen im Dienstleistungs-, Personen- und Warenverkehr zu treffen. Zu den römischen Verträgen gehörte zudem die EURATOM. Diese sollte die Entwicklung und Sicherung der Kernkraftenergie fördern. Für die gemeinsame Regelung dieser Aufgaben wurden überstaatliche Organe mit einer parlamentarischen Versammlung und gemeinsamen Gerichtshof gegründet.

Am 25. März 1957 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Rom die römischen Verträge. Damit gründeten die Unterzeichner die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Die römischen Verträge beispielsweise sind ein Abkommen zwischen mehreren europäischen Ländern. Es wurde am 25. März 1957 von den Staatsmännern der Länder unterzeichnet. ... Dies ist der Ursprung des Namens "Rom-Vertrag". Im März 1957 wurden zwei Verträge unterzeichnet – der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag zur Gründung der europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom). Für diese beiden neu geschaffenen Gemeinden hat der Rat auf der Grundlage des Vorschlags des Ausschusses eine Entscheidung getroffen. Sechs europäische Länder – Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Italien-unterzeichneten am 25. März 1957 in der italienischen Hauptstadt die römischen Verträge.

Die konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der europäischen Atomgemeinschaft in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung.

„Heiliges Römisches Reich deutscher Nation“. Da der Zusatz „Deutscher Nation“ erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts aufkam, wird der volle Titel meist nur als Bezeichnung des HRR in der frühen Neuzeit verwendet. Weitere Varianten sind u.a.: „Reich deutscher Nation“ „Alte Reich; verbreitet auch „Deutsches Reich“, „Römisch-Deutsches Reich“ und „Deutschland

Anfang des 10. Jahrhunderts entsprach die Westgrenze des HRR der 843 entstandenen Grenze des ostfränkischen Reichs und schloss Lothringen und die Gebiete Burgunds ein.

Die älteste Ostgrenze des HRR um das Jahr 1000, die zugleich die Westgrenzen Polens, Böhmens und Ungarns bildete, verlief in etwa entlang der Flüsse und Bober, umgriff den böhmischen Kessel auf dem Gebirgskamm und umschloss im Waldviertel an Thaya und March sowie am westlichen Rand des heutigen Burgenlandes die südöstlichen ‚Marken‘. 1032/33 wurde im Westen Burgund formal im Erbgang als weiteres Königreich angeschlossen, sodass sich das HRR künftig aus den Königreichen Deutschland, Italien, Burgund und dem 1198 entstandenen Königreich Böhmen zusammensetzte. Es umfasste somit im Wesentlichen die heutigen Staatsgebiete von Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz sowie die östlichen Gebiete Frankreichs, Mittel- und Norditalien, Österreich und Tschechien.

Das von 962 bis 1806 bestehende HRR war ein politisch, rechtlich und personell heterogener Verbund, der von weltlichen und geistlichen Landesherren sowie Reichsstädten gebildet wurde, die Territorien sehr unterschiedlicher Größe innehatten. Gemeinsames Oberhaupt und politisches Zentrum war der Kaiser, zu dem die Landesherren in einem persönlichen Treueverhältnis standen. Das HRR bildete den Rahmen insbesondere der deutschen Geschichte, entwickelte sich aber nie zu einem Nationalstaat. In den zum HRR gehörenden Territorien lebten Angehörige weiterer Nationalitäten, die u. a. Jiddisch, Französisch, Niederländisch, Friesisch, Sorbisch, Tschechisch, Polnisch, Slowenisch, Italienisch, Ladinisch oder Rätoromanisch sprachen.

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